Grüner Protest mit pflanzen
Als Guerilla Gardening bezeichnet man die heimliche Aussat von Pflanzen als subtiles Mittel des politischen Protests im öffentlichen Raum. Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus „guerilla“, aus dem Spanischen für „Kleiner Krieg“ und „gardening“, aus dem Englischen für „gärtnern“. Vorrangig wird dieser Protest in Großstädten ausgeübt, um gegen brachliegende Flächen zu demonstrieren und sie zeitgleich zu verschönern. Bekannt geworden ist Guerilla Gardening am 1. Mai 2000, als sich in London Umweltaktivisten und Anarchisten getroffen haben, um die Rasenfläche am Parliament Square umzugraben und zu bepflanzen.
Auch nach 20 Jahren noch sinnvoll?
Gute Gründe für Wildbegrünungen
Pflanzen – allen voran Blumen – verschönern nicht nur das Stadtbild, sondern sind auch Bestandteil eines Ökosystems, das aktueller, denn je, Unterstützung braucht. Blumen sind das Nahrungsmittel von Bienen und anderen Insekten. Und dass der Mensch vier Jahre nach der Biene von der Erde verschwindet, sagte schon Albert Einstein.
„Ich habe heute ein paar Blumen
nicht gepflückt, um dir ihr Leben zu schenken.“
nicht gepflückt, um dir ihr Leben zu schenken.“
Christian Morgenstern
„Ich habe heute
ein paar Blumen
nicht gepflückt,
um dir ihr Leben
zu schenken.“
Christian Morgenstern
Die rechtliche Grundlage von Guerilla Gardening
Grundsätzlich ist es verboten, ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers oder Pächter Flächen zu bepflanzen. Es kann als Sachbeschädigung verfolgt werden. Allerdings werden die „unerlaubten Verschönerungen“ in der Regel von den Gemeinden gut geheißen, da teilweise das Budget für Stadtbegrünung fehlt. Oder als Anstoß genommen, die besagte Fläche zu begrünen.
Es ist grundsätzlich verboten, ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers oder Pächter Flächen zu bepflanzen. Es kann als Sachbeschädigung verfolgt werden. Allerdings werden die „unerlaubten Verschönerungen“ in der Regel von den Gemeinden gut geheißen, da teilweise das Budget für Stadtbegrünung fehlt. Oder sie werden als Anstoß genommen, die besagte Fläche zu begrünen. Unbedingt abzuraten, ist jedoch von der Wildbegrünung in öffentlichen Parks – hier sind die Städte meist nicht kulant.
Es ist grundsätzlich verboten, ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers oder Pächter Flächen zu bepflanzen. Es kann als Sachbeschädigung verfolgt werden. Allerdings werden die „unerlaubten Verschönerungen“ in der Regel von den Gemeinden gut geheißen, da teilweise das Budget für Stadtbegrünung fehlt. Oder sie werden als Anstoß genommen, die besagte Fläche zu begrünen. Unbedingt abzuraten, ist jedoch von der Wildbegrünung in öffentlichen Parks – hier sind die Städte meist nicht kulant.
Zwei Rezepte für Anfänger-Guerillos
Die folgenden Rezepte kannst du übrigens auch in deinem eigenen Garten anwenden.
Moosmilch
Mit der so genannten Moosmilch kannst du Mauern und andere Steingebilde mit Moos verschönern. Es ist sogar möglich Bilder oder Schriftzüge zu machen. Hierzu benötigst du im Idealfall noch eine zusätzliche Schablone.
Materialien
- 3 Tassen Moos
- 2 Tassen Buttermilch
- 2 Tassen Bier
- 1 TL Zucker
- Standmixer